nano-Control, Internationale Stiftung, Hintergrundinformation, November
2009
A Gesundheitsrisiken durch Feinstaub
1.
Feinstaub (sog. PM10 = <10 µm) ist eine Gesundheitsgefahr und
verantwortlich für Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs.
2.
Feinstaub kostet jährlich 370.000
Menschen in Europa das Leben. Eine dauerhaft erhöhte Staubbelastung um 10 µg
PM10/m3 verkürzt die Lebenserwartung um knapp 6 Monate, eine
Erhöhung um 10 µg PM2,5 m3 Luft sogar um 8 Monate.
3.
Feinstaub ist immer schädlich, denn
eine schützende Wirkungsschwelle, wie bei anderen Schadstoffen, gibt es nicht.
4.
Es gibt eine lineare
Expositions-Wirkungs-Beziehung. Gerade
längerfristige, geringere Konzentrationen wirken sich schädigend aus. Aber auch
schon kurzzeitig erhöhte Konzentrationen, zum Beispiel einzelne Tage mit
Überschreitungen des Wertes von 50 µg PM10/ Kubikmeter Luft, können
schädigend wirken und führen zu erhöhten Krankenhausaufnahmen.
5.
Die Schädlichkeit hängt vor allem
von der Eindringtiefe und damit von der Größe sowie von der Verweildauer ab. Je
kleiner die Partikel, um so gefährlicher sind sie. Besonders gefährlich sind
ultrafeine Partikel (<100 nm), denn Sie können im Alveolargewebe der Lunge
ins Blut übertreten. Tonerpartikel sind Mikropartikel und Nanopartikel.
6.
Abgelagerte Partikel können
Entzündungsvorgänge im Lungengewebe auslösen und können auch das
Herz-Kreislauf-System schädigen.
7.
An der Oberfläche der Partikel
können sich Schadstoffe, z. B. Schwermetalle anlagern. Je kleiner die Partikel,
desto größer ist die Beladung mit Schadstoffen.
8.
Erwachsene halten sich in
Mitteleuropa etwa 80-90% des Tages in geschlossenen Räumen auf: Die Qualität
der Innenraumluft hat damit für die
Gesundheit eine entscheidende Bedeutung.
9.
Bekannte Quellen für
Feinstaubbelastungen sind der Straßenverkehr und Industrieabgase. Besonders
relevant sind jedoch Partikelbelastungen in Innenräumen. Vor allem
Laserdruckgeräte belasten hier die Atemluft signifikant. Weitere Quellen sind
v. a. Tabakrauch sowie Öfen, Gasherde, Kerzenlicht und Staubsauger ohne
Partikelfilter.
10. In der Europäischen Union gilt das gesundheitliche Vorsorgeprinzip (Rili
2001/18, VO 178/2002 und 1829/2003).
Für die Innenraumluft gibt es keine Grenzwerte.
Für die Außenluft gilt ein Jahresmittelwert von 40 μg PM10/m³ und ein
Tagesmittelwert von 50 μg PM10/m3. Der Tagesmittelwert darf maximal an 35
Tagen überschritten werden. Ab 11.6.2010 gilt zunächst unverbindlich der
PM2,5-Feinstaub-„Zielwert“ in Höhe von 25 μg/m³ (als Jahresmittel), der ab
2015 verbindlich wird.
8.
Es sind bereits auf Nanotechnik basierende Produkte auf dem Markt
erhältlich, z. B. in Kosmetika, in Nahrungsmitteln aber auch in Tonern.
Die Aussagen zu
Feinstaub und Nanopartikeln basieren im Wesentlichen auf Veröffentlichungen des
Umweltbundesamtes zu Feinstaub
(5/09), Innenraumluft
(6/09) und Nanotechnik, (10/09) sowie bezüglich
der Angaben zu Todesfällen auf Daten des Europäischen Parlamentes
(2006).