Information der Internationalen
Stiftung nano-Control
vom 13.6.2008:
Gefährliche Desinformation-
Bundesanstalt bestreitet Krebsgefahr durch Toner
Seit
vielen Jahren beschäftigt eine kontroverse Diskussion um mögliche Risiken von
Emissionen aus Laserdruckern und Kopiergeräten die Öffentlichkeit. Während
Emissionen von Feinstäuben und Nanopartikeln mittlerweile unstrittig sind, ist
die Frage der Wirkung immer noch nicht untersucht. Der „Freiburger Kreis“, ein
Zusammenschluss von renommierten Wissenschaftlern aus über einem Dutzend
Instituten, in dem auch die Stiftung nano-Control vertreten ist, fordert die
Erforschung der Wirkung und hat am 1. Dezember der Bundesgesund-heitsministerin
einen Studienentwurf vorgelegt. Am 28. Januar wird sich auch der
Umweltausschuss des Deutschen Bundestages mit der Thematik beschäftigen.
In dieser
Situation sorgt die Pressemeldung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin vom 11.12.2008 „Risiko für Erkrankungen durch Tonerstaub geklärt“
für Verwirrung. Was schon für eine neue Studie gehalten wurde, entpuppte sich
bei genauer Betrachtung als äußerst fragwürdige Kalkulation, die sich zudem nur
auf das Krebsrisiko bezieht. Auf der Basis weniger vorliegender Messungen und
politisch geprägter Akzeptanzwerte, kommt die BAuA zu dem Ergebnis, dass es
„keinen Anlass zur Besorgnis“ gibt. Das Risiko aufgrund von Tonerstäuben am
Arbeitsplatz an Krebs zu erkranken ist angeblich sehr gering, sogar für
Servicetechniker. Das Amt sieht keinen Anlass für zusätzliche Schutzmassnahmen,
z.B. den Einsatz von Tintenstahldruckern und Filtern.
Die BAuA
liefert keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Die bloße Abschätzung der
Krebsrisiken basiert auf fragwürdigen Berechnungen fremder Messungen und statistischer Mittelwerte,
ohne Kenntnis von Schadstoffbelastungen und den realen, oft atemberaubenden
Zuständen. Die verarbeitete Literatur entspricht nicht dem Stand des Wissens.
Es kann keine Rede davon sein, dass die Risiken durch Tonerstaub geklärt seien und auch die Entwarnung für
Krebsgefahren entbehrt einer seriösen Grundlage.
Die
Stiftung nano-Control hält die Feststellungen der BAuA aufgrund der
nachgewiesenen Schadstoffbelastungen und Emissionen, den deutlichen Hinweisen auf gentoxische Wirkungen und
schwere Schädigungen von Menschen für unhaltbar. Die BAuA hat als zuständige
Bundesbehörde bis heute überhaupt keine einzige wissenschaftliche Untersuchung
durchgeführt, obwohl es seit Jahren gravierende Hinweise auf Schädigungen von
Menschen durch Tonerstäube am Arbeitspatz gibt. Aus dem Asbestskandal, durch den weiterhin Zehntausende von
Menschen qualvoll sterben, weil es 105 Jahre von der Entdeckung der Asbestose
Im Jahr 1900 bis zum EU-weiten Verbot dauerte, wurde offenbar nichts
gelernt.
Angesichts
des geltenden Vorsorgeprinzips und der Millionen Menschen, darunter auch
Kinder, Asthmatiker und Schwangere, die fast täglich und ungeschützt den
Emissionen von Laserdruckern und Kopiergeräten ausgesetzt sind, ist das
Verhalten der BAuA verantwortungslos.
Die Stiftung
nano-Control wird dafür sorgen, dass die Wirkung der Emissionen von
Laserduckgeräten aufgeklärt wird. Mit dem Projekt sicher drucken wird sie sich gemeinsam mit Partnern aus der
Wirtschaft und Verbänden für Lösungen einsetzen. Die BAuA wurde aufgefordert,
sich aktiv daran zu beteiligen.
Mit der Veröffentlichung „Tonerstäube am Arbeitsplatz“ und einer
Pressemeldung vom 11.12.2008 nahm die Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) eine Abschätzung zur Krebsgefahr
durch Tonerstaub vor. Die BAuA sieht danach keinen Anlass zur Besorgnis für
Bürobeschäftigte und sieht sogar die besonderen Belastungen bei
Servicetechnikern im akzeptablen Bereich.
Anlass für die Erklärung
der BAuA waren Pressemeldungen über Krebsgefahren durch Toner. Es war die BAuA
selbst, die mit der Veröffentlichung der „Untersuchungen zur krebserzeugenden Wirkung von
Nanopartikeln und anderen Stäuben“ Grund zur Besorgnis geliefert
hatte. Die sog. 19 Stäube-Studie, hatte ergeben, dass Ratten durch Feinstäube und Nanopartikel,
darunter auch Toner, Krebs bekamen und
dass es keinen Hinweis auf schützende Wirkungsschwellen gibt. Deshalb gibt es
seit 2005 keine Grenzwerte mehr für krebserzeugende Stoffe. Es gilt vielmehr
ein Minimierungsgebot.
Der zuständige Experte der BAuA, Prof. Dr. Peter
Wardenbach, Leiter der Gruppe „Stoffgrenzwerte, Toxikologie“ der Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund bewertete die Ergebnisse der
Studie in dem Beitrag Aufgedeckt- Laserdrucker die unterschätzte Gefahr
in der ARD-Sendung Plusminus: „Hier besteht die Gefahr oder wir befürchten,
dass auch bei Einhaltung dieses allgemeinen Staubgrenzwertes eine
lungenkrebserzeugende Wirkung dieser Stäube nicht ausgeschlossen werden kann.“
Weiterhin hatte die Stiftung nano- Control an der
Universität Rostock Lungenzellen eines an Lungenkrebs verstorbenen
Servicetechnikers untersuchen lassen. Es wurden Tonerpartikel in den
Lungenzellen festgestellt! Aufgrund dieser und weiterer Untersuchungen sah sich
die Universität Rostock veranlasst am 22.10.2008 die Presseerklärung
Tonerstaub kann Krebs verursachen herauszugeben. Die
Gewebeuntersuchung war von der Stiftung nano-Control in Auftrag gegeben worden,
weil jeder Zehnte von 98 registrierten Servicetechnikern, bei denen der
Verdacht besteht, dass sie durch Tonerstäube erkrankt sind, an Krebs erkrankt
ist!
Die jetzt vorgestellten Berechnungen der BAuA halten
einer kritischen Betrachtung nicht stand. Hierzu ist festzustellen:
·
Die errechneten Werte
liegen jetzt noch unter den geltenden Akzeptanzwerten, aber sie würden die ab
2018 geltenden Werte überschreiten. Die heute geltenden niedrigeren Werte
dürften für das reale Krebsrisiko keinen schützenden Einfluss entwickeln.
Gegenüber der Süddeutsche Zeitung, Gefühlte Entwarnung vom 13.12.08,
erläuterte Norbert Rupprich, Leiter der
Gruppe "Risiken durch Gefahrstoffe" in der BAuA, dass die Krebs
erregende Wirkung anhand von
Rattenversuchen abgeschätzt und auf den Menschen umgerechnet wurde. Er räumte
ein, dass dies keine besonders verlässliche Methode sei. "Wir benutzen
diese Krücke, weil wir bessere Informationen nicht haben".
·
Die Einschätzung der
BAuA basiert nur auf Gewichtsberechnungen des Anteils lungengängiger Stäube,
sog. A-Stäube (alveolengängig), der bei anderen Untersuchungen, insbesondere
der sog. Tonerstudie, gemessenen Feinstäube und
Partikel. Da ultrafeine Partikel praktisch keine Masse haben, sind sie mit
gravimetrischen Methoden nicht zu messen. Sie werden daher mittels
Partikelzähler gezählt. Feinstäube und ultrafeine Partikel gelten generell als
gesundheitsschädigend. Eine genaue Abschätzung des Risikos lässt sich aber nur
bei Kenntnis der chemischen Zusammensetzung der Partikel vornehmen. Diese ist
aber bis heute aufgrund fehlender Untersuchungen noch unklar.
·
Die Berechnungen zur
Belastung von Servicetechnikern basieren lediglich auf zwei Messungen und einer
unzureichend dokumentierten Studie. In der Antwort auf die Anfrage der Grünen zu Emissionen aus Laserdruckgeräten Ducksache 16/3919,
Frage 3, räumt die Bundesregierung erhöhte Belastungen für Servicetechniker ein
und berichtet aufgrund von Messungen in den Niederlanden über
Spitzenbelastungen von 0,18mg/m3.
·
Toner sind regelmäßig
und zum Teil erheblich mit Schadstoffen belastet, die zum Teil auch
krebserregend sind. Dies zeigen Untersuchungen der Landesgewerbe-anstalt Bayern
(s.a. Emissionen aus Laserdruckern) und anderer
Institute, die von der Stifung nano-Control ausgewertet werden. Auffällig sind
o Schwermetalle: Eisen, Aluminium, Mangan, Kupfer, Zinn
und Zink, aber auch Nickel, Kobalt, Antimon und Cadmium
o Flüchtige organische Verbindungen (VOC): Styrol,
Benzol, Phenol
o Organozinnverbindungen , wie das Ultragift
Tributylzinn.
o Azofarbstoffe
Durch den
Druckbetrieb (Belichtung und Fixierung) kann es zudem, zu Freisetzungen von
Flammschutzmitteln und Ozon kommen.
Toner sind
schon das am dritthäufigsten gefälschte Produkt, noch vor Zigaretten. Dies
lässt für die Schadstoffbelastungen
wenig Gutes erwarten. Eine erste Analyse im Auftrag der Stiftung
nano-Control für Kyocera-Toner zeigt, dass das gefälschte Produkt noch stärker
mit Schwermetallen belastet ist als das Original.
·
Die Messungen im Rahmen
der Tonerstudie berücksichtigten nur einen Druckauftrag eines einzigen Gerätes.
In der Regel sind die Beschäftigten jedoch mehreren Geräten ausgesetzt. Es
wurden schon Fälle von 60 Laserdruckern in einem Raum bereichtet.
·
Die Berechnungen der
BAuA erfolgen auf der Basis statistisch bereinigter Mittelwerte. So bleiben die
oft festgestellten hohen und sogar extremen Belastungen unberücksichtigt.
·
Alle Experten sind sich
einig, dass Schadstoffbelastungen und Emissionen ganz erheblich differieren.
Generalaussagen sind daher völlig unmöglich und unseriös.
·
Neuere Messungen des
TÜV Rheinland, des WKI Braunschweig und der
Bundesanstalt für Materialforschung haben noch erheblich höhere
Partikelbelastungen ergeben, als die sog. Tonerstudie. Messungen ergaben Werte
von bis zu einer Million Partikel/ ccm und einer Milliarde Partikel pro
bedruckter Seite.
·
In der o.g. Ducksache 16/3919 stellte die Bundesregierung in der Antwort zur Frage 8 nach der
Übertragbarkeit der EU-Außenluftrichtlinie fest:
“Die generelle Aussage, dass sich im Bereich der praktisch vorkommenden
Staubkonzentrationen in der Außenluft keine Schwelle angeben lässt, unterhalb
derer keine Wirkungen mehr anzunehmen sind, dürfte auch auf die Innenraumluft
zutreffen. Aus Vorsorgegründen sollte daher grundsätzlich die Exposition
gegenüber Staub möglichst gering gehalten werden.“
Die im Rahmen der Tonerstudie gemessenen Grundbelastungen in den Büroräumen
(ohne Gerätebetrieb) lagen deutlich über dem EU- Außengrenzwert für Feinstäube
von 50µg/m3, der maximal an 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf.
·
Der Auftraggeber der
Tonerstudie, dass Bundesinstitut für Risikobewertung hat als zuständige
Bundesoberbehörde nach einem vierjährigen Risikobewertungsverfahren am 31.3.2008
festgestellt, dass Risiken durch Tonerstäube nicht auszuschließen sind. Es sah
sich gerade nicht in der Lage, auf der
Basis des vorliegenden Materials die Wirkungen abzuschätzen.
·
Gem. AP-Meldung vom
24.10.2008 will das Bundesumweltministerium die Krebsgefahr durch Tonerstäube durch
eine neue Studie prüfen lassen.
·
Die BAuA berücksichtigt
nicht,
o dass Tonerstäube zunächst chronische Entzündungen
verursachen, die dann Krebs den Weg ebnen (F Ärztezeitung, Professor Helmut Bartsch,
Krebsforschungszentrum Heidelberg).
o die Feststellung gentoxischer und zytotoxischer
Wirkungen von Tonerstäuben auf menschliche Lungenzellen durch die Uni Freiburg und andere internationale Studien.
o den Stand des Wissens. Die Literaturliste ist
veraltet, einseitig und entspricht nicht dem Stand des Wissens. Die angeführte
LAFAS-Studie aus 2001 (Endnote 9), auf
die ausdrücklich Bezug genommen wird,
ist wissenschaftlich unhaltbar. Man hatte lediglich Messungen in drei
unterschiedlich verschmutzten Räumen durchgeführt, ohne Ausgangswerte zu
bestimmen.